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Dienstag | 08:00 - 17:00 |
Mittwoch | 08:00 - 17:00 |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 |
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Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Buchhaltung: | ||
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• Umsatzsteuer (UVA) | • Zusammenfassende Meldung (ZM) | |
Lohnverrechnung: | ||
• Dienstgeberbeitrag (DB) | • Zuschlag zum DB (DZ) | • Lohnsteuer (L) |
• ÖGK-Beiträge (SV) | • Kommunalsteuer (KommSt) | |
Weitere: | ||
• Einkommensteuer (E) | • Körperschaftsteuer (K) | • Sozialsvericherung (SVS) |
• Kammerumlage (KU) | • Vorsteuerrückerstattung | • u. Individuelle Termine |
Frist: | Abgabenart: | Info: | Stelle: | |
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09.05.24 | Christi Himmelfahrt | Do.
Christi Himmelfahrt
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15.05.24 | Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) März / 1.Q. | Mi.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein Formular, das Unternehmen regelmäßig einreichen, um ihre erwarteten Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt zu melden. Es enthält Angaben über die Umsätze und Vorsteuerbeträge des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise monatlich oder vierteljährlich.
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Finanzamt | |
15.05.24 | Kammerumlage (KU1) 1. Q. | Mi.
Die Kammerumlage ist eine Abgabe, die Unternehmen in bestimmten Branchen in Österreich leisten, um die Ausgaben der Wirtschaftskammern zu decken. Sie wird je nach Unternehmensgröße und Branche erhoben und dient der Finanzierung von Interessenvertretung und Beratungsdiensten für Unternehmen.
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Finanzamt | |
15.05.24 | Dienstgeberbeitrag (DB) April | Mi.
Der Dienstgeberbeitrag ist eine Abgabe, die Arbeitgeber in Österreich zahlen, um zur Finanzierung der Familienbeihilfe beizutragen. Er basiert auf den Löhnen der Arbeitnehmer und wird monatlich an das Finanzamt abgeführt.
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Finanzamt | |
15.05.24 | Dienstgeberzuschlag (DZ) April | Mi.
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist eine zusätzliche Abgabe zur Finanzierung der Wirtschaftskammer.
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Finanzamt | |
15.05.24 | Lohnsteuer (L) April | Mi.
Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, die Arbeitgeber vom Gehalt ihrer Arbeitnehmer abziehen und an das Finanzamt abführen.
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Finanzamt | |
15.05.24 | Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK) April | Mi.
Der Sozialversicherungsbeitrag des Dienstgebers ist eine Abgabe, die Arbeitgeber zur Deckung der Kosten für die Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zahlen.
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ÖGK | |
15.05.24 | Kommunalsteuer (KommSt) April | Mi.
Die Kommunalsteuer ist eine lokale Steuer, die von Unternehmen auf Löhne und Gehälter erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden in Österreich festgesetzt. Die Einnahmen aus der Kommunalsteuer dienen der Finanzierung lokaler Infrastrukturprojekte und Dienstleistungen.
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Gemeinde | |
15.05.24 | Einkommensteuer VZ (E) 2. Q. | Mi.
Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird. Sie wird von den Einkünften aus verschiedenen Quellen wie Arbeitseinkommen, Kapitalerträgen und Unternehmensgewinnen abgezogen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Einkommen und wird progressiv gestaffelt.
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Finanzamt | |
15.05.24 | Körperschaftsteuer VZ (K) 2. Q. | Mi.
Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die auf die Gewinne von juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften erhoben wird. Sie wird auf Basis des steuerpflichtigen Einkommens dieser Unternehmen berechnet.
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Finanzamt | |
15.05.24 | KFZ-Steuer (KFZ) 1. Q. | Mi.
Die KFZ-Steuer.
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Finanzamt | |
19.05.24 | Pfingstsonntag | So.
Pfingstsonntag
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30.05.24 | Fronleichnam | Do.
Fronleichnam
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31.05.24 | Zusammenfassende Meldung (ZM) April | Fr.
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein Bericht, den Unternehmen in der EU regelmäßig einreichen, um grenzüberschreitende Transaktionen von Waren und Dienstleistungen an das Finanzamt zu melden. Sie dient der Überwachung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs und der Bekämpfung von Steuerbetrug.
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Finanzamt | |
31.05.24 | Sozialversicherung (SVS) 2. Q. | Fr.
Die SVS-Beiträge sind die Beiträge, die Selbstständige an die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) in Österreich zahlen. Diese Beiträge decken verschiedene Sozialversicherungsleistungen wie Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung ab. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen und der Art der selbstständigen Tätigkeit.
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Finanzamt | |
17.06.24 | Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) April | Mo.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein Formular, das Unternehmen regelmäßig einreichen, um ihre erwarteten Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt zu melden. Es enthält Angaben über die Umsätze und Vorsteuerbeträge des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise monatlich oder vierteljährlich.
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Finanzamt | |
17.06.24 | Dienstgeberbeitrag (DB) Mai | Mo.
Der Dienstgeberbeitrag ist eine Abgabe, die Arbeitgeber in Österreich zahlen, um zur Finanzierung der Familienbeihilfe beizutragen. Er basiert auf den Löhnen der Arbeitnehmer und wird monatlich an das Finanzamt abgeführt.
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Finanzamt | |
17.06.24 | Dienstgeberzuschlag (DZ) Mai | Mo.
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist eine zusätzliche Abgabe zur Finanzierung der Wirtschaftskammer.
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Finanzamt | |
17.06.24 | Lohnsteuer (L) Mai | Mo.
Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, die Arbeitgeber vom Gehalt ihrer Arbeitnehmer abziehen und an das Finanzamt abführen.
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Finanzamt | |
17.06.24 | Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK) Mai | Mo.
Der Sozialversicherungsbeitrag des Dienstgebers ist eine Abgabe, die Arbeitgeber zur Deckung der Kosten für die Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zahlen.
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ÖGK | |
17.06.24 | Kommunalsteuer (KommSt) Mai | Mo.
Die Kommunalsteuer ist eine lokale Steuer, die von Unternehmen auf Löhne und Gehälter erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden in Österreich festgesetzt. Die Einnahmen aus der Kommunalsteuer dienen der Finanzierung lokaler Infrastrukturprojekte und Dienstleistungen.
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Gemeinde | |
01.07.24 | Zusammenfassende Meldung (ZM) Mai | Mo.
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein Bericht, den Unternehmen in der EU regelmäßig einreichen, um grenzüberschreitende Transaktionen von Waren und Dienstleistungen an das Finanzamt zu melden. Sie dient der Überwachung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs und der Bekämpfung von Steuerbetrug.
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Finanzamt | |
01.07.24 | Jahreserklärungen (E, U, K) (oder Quotenregelung) | Mo.
Die Jahressteuererklärungen (für Einkommen-, Umsatz und Körperschaftsteuer sowie die Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften) sind samt Beilagen bis 30. April des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Werden die Jahressteuererklärungen elektronisch über FinanzOnline eingebracht, so verlängert sich die Frist bis 30. Juni des Folgejahres.
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Finanzamt | |
15.07.24 | Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Mai | Mo.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein Formular, das Unternehmen regelmäßig einreichen, um ihre erwarteten Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt zu melden. Es enthält Angaben über die Umsätze und Vorsteuerbeträge des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise monatlich oder vierteljährlich.
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Finanzamt | |
15.07.24 | Dienstgeberbeitrag (DB) Juni | Mo.
Der Dienstgeberbeitrag ist eine Abgabe, die Arbeitgeber in Österreich zahlen, um zur Finanzierung der Familienbeihilfe beizutragen. Er basiert auf den Löhnen der Arbeitnehmer und wird monatlich an das Finanzamt abgeführt.
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Finanzamt | |
15.07.24 | Dienstgeberzuschlag (DZ) Juni | Mo.
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist eine zusätzliche Abgabe zur Finanzierung der Wirtschaftskammer.
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Finanzamt | |
15.07.24 | Lohnsteuer (L) Juni | Mo.
Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, die Arbeitgeber vom Gehalt ihrer Arbeitnehmer abziehen und an das Finanzamt abführen.
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Finanzamt | |
15.07.24 | Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK) Juni | Mo.
Der Sozialversicherungsbeitrag des Dienstgebers ist eine Abgabe, die Arbeitgeber zur Deckung der Kosten für die Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zahlen.
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ÖGK | |
15.07.24 | Kommunalsteuer (KommSt) Juni | Mo.
Die Kommunalsteuer ist eine lokale Steuer, die von Unternehmen auf Löhne und Gehälter erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden in Österreich festgesetzt. Die Einnahmen aus der Kommunalsteuer dienen der Finanzierung lokaler Infrastrukturprojekte und Dienstleistungen.
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Gemeinde | |
31.07.24 | Meldung und Zahlung EU-OSS 2. Q. | Mi.
Die Zahlung der im Rahmen des EU-OSS anfallenden Umsatzsteuer hat auf das speziell für den EU-OSS vorgesehene Konto zu erfolgen! Zahlungen auf ein anderes Abgabenkonto können nicht berücksichtigt werden.
Diese Frist bleibt von der Verschiebung bei Feiertagen oder Wochenenden unberührt! |
Finanzamt | |
31.07.24 | Zusammenfassende Meldung (ZM) Juni | Mi.
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein Bericht, den Unternehmen in der EU regelmäßig einreichen, um grenzüberschreitende Transaktionen von Waren und Dienstleistungen an das Finanzamt zu melden. Sie dient der Überwachung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs und der Bekämpfung von Steuerbetrug.
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Finanzamt | |
15.08.24 | Maria Himmelfahrt | Do.
Maria Himmelfahrt
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16.08.24 | Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Juni / 2.Q. | Fr.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein Formular, das Unternehmen regelmäßig einreichen, um ihre erwarteten Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt zu melden. Es enthält Angaben über die Umsätze und Vorsteuerbeträge des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise monatlich oder vierteljährlich.
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Finanzamt | |
16.08.24 | Kammerumlage (KU1) 2. Q. | Fr.
Die Kammerumlage ist eine Abgabe, die Unternehmen in bestimmten Branchen in Österreich leisten, um die Ausgaben der Wirtschaftskammern zu decken. Sie wird je nach Unternehmensgröße und Branche erhoben und dient der Finanzierung von Interessenvertretung und Beratungsdiensten für Unternehmen.
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Finanzamt | |
16.08.24 | Dienstgeberbeitrag (DB) Juli | Fr.
Der Dienstgeberbeitrag ist eine Abgabe, die Arbeitgeber in Österreich zahlen, um zur Finanzierung der Familienbeihilfe beizutragen. Er basiert auf den Löhnen der Arbeitnehmer und wird monatlich an das Finanzamt abgeführt.
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Finanzamt | |
16.08.24 | Dienstgeberzuschlag (DZ) Juli | Fr.
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist eine zusätzliche Abgabe zur Finanzierung der Wirtschaftskammer.
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Finanzamt | |
16.08.24 | Lohnsteuer (L) Juli | Fr.
Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, die Arbeitgeber vom Gehalt ihrer Arbeitnehmer abziehen und an das Finanzamt abführen.
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Finanzamt | |
16.08.24 | Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK) Juli | Fr.
Der Sozialversicherungsbeitrag des Dienstgebers ist eine Abgabe, die Arbeitgeber zur Deckung der Kosten für die Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zahlen.
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ÖGK | |
16.08.24 | Kommunalsteuer (KommSt) Juli | Fr.
Die Kommunalsteuer ist eine lokale Steuer, die von Unternehmen auf Löhne und Gehälter erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden in Österreich festgesetzt. Die Einnahmen aus der Kommunalsteuer dienen der Finanzierung lokaler Infrastrukturprojekte und Dienstleistungen.
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Gemeinde | |
16.08.24 | Einkommensteuer VZ (E) 3. Q. | Fr.
Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird. Sie wird von den Einkünften aus verschiedenen Quellen wie Arbeitseinkommen, Kapitalerträgen und Unternehmensgewinnen abgezogen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Einkommen und wird progressiv gestaffelt.
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Finanzamt | |
16.08.24 | Körperschaftsteuer VZ (K) 3. Q. | Fr.
Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die auf die Gewinne von juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften erhoben wird. Sie wird auf Basis des steuerpflichtigen Einkommens dieser Unternehmen berechnet.
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Finanzamt | |
16.08.24 | KFZ-Steuer (KFZ) 2. Q. | Fr.
Die KFZ-Steuer.
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Finanzamt | |
02.09.24 | Zusammenfassende Meldung (ZM) Juli | Mo.
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein Bericht, den Unternehmen in der EU regelmäßig einreichen, um grenzüberschreitende Transaktionen von Waren und Dienstleistungen an das Finanzamt zu melden. Sie dient der Überwachung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs und der Bekämpfung von Steuerbetrug.
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Finanzamt | |
02.09.24 | Sozialversicherung (SVS) 3. Q. | Mo.
Die SVS-Beiträge sind die Beiträge, die Selbstständige an die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) in Österreich zahlen. Diese Beiträge decken verschiedene Sozialversicherungsleistungen wie Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung ab. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen und der Art der selbstständigen Tätigkeit.
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Finanzamt | |
16.09.24 | Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Juli | Mo.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein Formular, das Unternehmen regelmäßig einreichen, um ihre erwarteten Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt zu melden. Es enthält Angaben über die Umsätze und Vorsteuerbeträge des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise monatlich oder vierteljährlich.
|
Finanzamt | |
16.09.24 | Dienstgeberbeitrag (DB) Aug. | Mo.
Der Dienstgeberbeitrag ist eine Abgabe, die Arbeitgeber in Österreich zahlen, um zur Finanzierung der Familienbeihilfe beizutragen. Er basiert auf den Löhnen der Arbeitnehmer und wird monatlich an das Finanzamt abgeführt.
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Finanzamt | |
16.09.24 | Dienstgeberzuschlag (DZ) Aug. | Mo.
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist eine zusätzliche Abgabe zur Finanzierung der Wirtschaftskammer.
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Finanzamt | |
16.09.24 | Lohnsteuer (L) Aug. | Mo.
Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, die Arbeitgeber vom Gehalt ihrer Arbeitnehmer abziehen und an das Finanzamt abführen.
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Finanzamt | |
16.09.24 | Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK) Aug. | Mo.
Der Sozialversicherungsbeitrag des Dienstgebers ist eine Abgabe, die Arbeitgeber zur Deckung der Kosten für die Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zahlen.
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ÖGK | |
16.09.24 | Kommunalsteuer (KommSt) Aug. | Mo.
Die Kommunalsteuer ist eine lokale Steuer, die von Unternehmen auf Löhne und Gehälter erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden in Österreich festgesetzt. Die Einnahmen aus der Kommunalsteuer dienen der Finanzierung lokaler Infrastrukturprojekte und Dienstleistungen.
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Gemeinde | |
30.09.24 | Zusammenfassende Meldung (ZM) Aug. | Mo.
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein Bericht, den Unternehmen in der EU regelmäßig einreichen, um grenzüberschreitende Transaktionen von Waren und Dienstleistungen an das Finanzamt zu melden. Sie dient der Überwachung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs und der Bekämpfung von Steuerbetrug.
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Finanzamt | |
30.09.24 | Vorsteuerrückerstattung EU | Mo.
Das Vorsteuererstattungsverfahren ermöglicht Unternehmen in der EU, die in einem anderen EU-Land ansässig sind, die Rückerstattung der Vorsteuer, die sie für Geschäftsausgaben in diesem Land gezahlt haben.
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Finanzamt | |
15.10.24 | Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Aug. | Di.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein Formular, das Unternehmen regelmäßig einreichen, um ihre erwarteten Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt zu melden. Es enthält Angaben über die Umsätze und Vorsteuerbeträge des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise monatlich oder vierteljährlich.
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Finanzamt | |
15.10.24 | Dienstgeberbeitrag (DB) Sep. | Di.
Der Dienstgeberbeitrag ist eine Abgabe, die Arbeitgeber in Österreich zahlen, um zur Finanzierung der Familienbeihilfe beizutragen. Er basiert auf den Löhnen der Arbeitnehmer und wird monatlich an das Finanzamt abgeführt.
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Finanzamt | |
15.10.24 | Dienstgeberzuschlag (DZ) Sep. | Di.
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist eine zusätzliche Abgabe zur Finanzierung der Wirtschaftskammer.
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Finanzamt | |
15.10.24 | Lohnsteuer (L) Sep. | Di.
Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, die Arbeitgeber vom Gehalt ihrer Arbeitnehmer abziehen und an das Finanzamt abführen.
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Finanzamt | |
15.10.24 | Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK) Sep. | Di.
Der Sozialversicherungsbeitrag des Dienstgebers ist eine Abgabe, die Arbeitgeber zur Deckung der Kosten für die Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zahlen.
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ÖGK | |
15.10.24 | Kommunalsteuer (KommSt) Sep. | Di.
Die Kommunalsteuer ist eine lokale Steuer, die von Unternehmen auf Löhne und Gehälter erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden in Österreich festgesetzt. Die Einnahmen aus der Kommunalsteuer dienen der Finanzierung lokaler Infrastrukturprojekte und Dienstleistungen.
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Gemeinde | |
26.10.24 | Nationalfeiertag | Sa.
Nationalfeiertag
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31.10.24 | Meldung und Zahlung EU-OSS 3. Q. | Do.
Die Zahlung der im Rahmen des EU-OSS anfallenden Umsatzsteuer hat auf das speziell für den EU-OSS vorgesehene Konto zu erfolgen! Zahlungen auf ein anderes Abgabenkonto können nicht berücksichtigt werden.
Diese Frist bleibt von der Verschiebung bei Feiertagen oder Wochenenden unberührt! |
Finanzamt | |
31.10.24 | Zusammenfassende Meldung (ZM) Sep. | Do.
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein Bericht, den Unternehmen in der EU regelmäßig einreichen, um grenzüberschreitende Transaktionen von Waren und Dienstleistungen an das Finanzamt zu melden. Sie dient der Überwachung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs und der Bekämpfung von Steuerbetrug.
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Finanzamt | |
01.11.24 | Allerheiligen | Fr.
Allerheiligen
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15.11.24 | Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Sep. / 3.Q. | Fr.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein Formular, das Unternehmen regelmäßig einreichen, um ihre erwarteten Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt zu melden. Es enthält Angaben über die Umsätze und Vorsteuerbeträge des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise monatlich oder vierteljährlich.
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Finanzamt | |
15.11.24 | Kammerumlage (KU1) 3. Q. | Fr.
Die Kammerumlage ist eine Abgabe, die Unternehmen in bestimmten Branchen in Österreich leisten, um die Ausgaben der Wirtschaftskammern zu decken. Sie wird je nach Unternehmensgröße und Branche erhoben und dient der Finanzierung von Interessenvertretung und Beratungsdiensten für Unternehmen.
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Finanzamt | |
15.11.24 | Dienstgeberbeitrag (DB) Okt. | Fr.
Der Dienstgeberbeitrag ist eine Abgabe, die Arbeitgeber in Österreich zahlen, um zur Finanzierung der Familienbeihilfe beizutragen. Er basiert auf den Löhnen der Arbeitnehmer und wird monatlich an das Finanzamt abgeführt.
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Finanzamt | |
15.11.24 | Dienstgeberzuschlag (DZ) Okt. | Fr.
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist eine zusätzliche Abgabe zur Finanzierung der Wirtschaftskammer.
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Finanzamt | |
15.11.24 | Lohnsteuer (L) Okt. | Fr.
Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, die Arbeitgeber vom Gehalt ihrer Arbeitnehmer abziehen und an das Finanzamt abführen.
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Finanzamt | |
15.11.24 | Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK) Okt. | Fr.
Der Sozialversicherungsbeitrag des Dienstgebers ist eine Abgabe, die Arbeitgeber zur Deckung der Kosten für die Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zahlen.
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ÖGK | |
15.11.24 | Kommunalsteuer (KommSt) Okt. | Fr.
Die Kommunalsteuer ist eine lokale Steuer, die von Unternehmen auf Löhne und Gehälter erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden in Österreich festgesetzt. Die Einnahmen aus der Kommunalsteuer dienen der Finanzierung lokaler Infrastrukturprojekte und Dienstleistungen.
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Gemeinde | |
15.11.24 | Einkommensteuer VZ (E) 4. Q. | Fr.
Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird. Sie wird von den Einkünften aus verschiedenen Quellen wie Arbeitseinkommen, Kapitalerträgen und Unternehmensgewinnen abgezogen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Einkommen und wird progressiv gestaffelt.
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Finanzamt | |
15.11.24 | Körperschaftsteuer VZ (K) 4. Q. | Fr.
Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die auf die Gewinne von juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften erhoben wird. Sie wird auf Basis des steuerpflichtigen Einkommens dieser Unternehmen berechnet.
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Finanzamt | |
15.11.24 | KFZ-Steuer (KFZ) 3. Q. | Fr.
Die KFZ-Steuer.
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Finanzamt | |
02.12.24 | Zusammenfassende Meldung (ZM) Okt. | Mo.
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein Bericht, den Unternehmen in der EU regelmäßig einreichen, um grenzüberschreitende Transaktionen von Waren und Dienstleistungen an das Finanzamt zu melden. Sie dient der Überwachung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs und der Bekämpfung von Steuerbetrug.
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Finanzamt | |
02.12.24 | Sozialversicherung (SVS) 4. Q. | Mo.
Die SVS-Beiträge sind die Beiträge, die Selbstständige an die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) in Österreich zahlen. Diese Beiträge decken verschiedene Sozialversicherungsleistungen wie Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung ab. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen und der Art der selbstständigen Tätigkeit.
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Finanzamt | |
08.12.24 | Mariä Empfängnis | So.
Mariä Empfängnis
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16.12.24 | Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Okt. | Mo.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein Formular, das Unternehmen regelmäßig einreichen, um ihre erwarteten Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt zu melden. Es enthält Angaben über die Umsätze und Vorsteuerbeträge des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise monatlich oder vierteljährlich.
|
Finanzamt | |
16.12.24 | Dienstgeberbeitrag (DB) Nov. | Mo.
Der Dienstgeberbeitrag ist eine Abgabe, die Arbeitgeber in Österreich zahlen, um zur Finanzierung der Familienbeihilfe beizutragen. Er basiert auf den Löhnen der Arbeitnehmer und wird monatlich an das Finanzamt abgeführt.
|
Finanzamt | |
16.12.24 | Dienstgeberzuschlag (DZ) Nov. | Mo.
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist eine zusätzliche Abgabe zur Finanzierung der Wirtschaftskammer.
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Finanzamt | |
16.12.24 | Lohnsteuer (L) Nov. | Mo.
Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, die Arbeitgeber vom Gehalt ihrer Arbeitnehmer abziehen und an das Finanzamt abführen.
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Finanzamt | |
16.12.24 | Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK) Nov. | Mo.
Der Sozialversicherungsbeitrag des Dienstgebers ist eine Abgabe, die Arbeitgeber zur Deckung der Kosten für die Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zahlen.
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ÖGK | |
16.12.24 | Kommunalsteuer (KommSt) Nov. | Mo.
Die Kommunalsteuer ist eine lokale Steuer, die von Unternehmen auf Löhne und Gehälter erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden in Österreich festgesetzt. Die Einnahmen aus der Kommunalsteuer dienen der Finanzierung lokaler Infrastrukturprojekte und Dienstleistungen.
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Gemeinde | |
24.12.24 | Weihnachten | Di.
Weihnachten
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25.12.24 | 1. Weihnachtsfeiertag | Mi.
1. Weihnachtsfeiertag
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26.12.24 | Stefanitag | Do.
Stefanitag
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31.12.24 | Zusammenfassende Meldung (ZM) Nov. | Di.
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein Bericht, den Unternehmen in der EU regelmäßig einreichen, um grenzüberschreitende Transaktionen von Waren und Dienstleistungen an das Finanzamt zu melden. Sie dient der Überwachung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs und der Bekämpfung von Steuerbetrug.
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Finanzamt | |
01.01.25 | Neujahr | Mi.
Neujahr
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06.01.25 | Heilige Drei Könige | Mo.
Heilige Drei Könige
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15.01.25 | Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Nov. | Mi.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein Formular, das Unternehmen regelmäßig einreichen, um ihre erwarteten Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt zu melden. Es enthält Angaben über die Umsätze und Vorsteuerbeträge des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise monatlich oder vierteljährlich.
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Finanzamt | |
15.01.25 | Dienstgeberbeitrag (DB) Dez. | Mi.
Der Dienstgeberbeitrag ist eine Abgabe, die Arbeitgeber in Österreich zahlen, um zur Finanzierung der Familienbeihilfe beizutragen. Er basiert auf den Löhnen der Arbeitnehmer und wird monatlich an das Finanzamt abgeführt.
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Finanzamt | |
15.01.25 | Dienstgeberzuschlag (DZ) Dez. | Mi.
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist eine zusätzliche Abgabe zur Finanzierung der Wirtschaftskammer.
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Finanzamt | |
15.01.25 | Lohnsteuer (L) Dez. | Mi.
Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, die Arbeitgeber vom Gehalt ihrer Arbeitnehmer abziehen und an das Finanzamt abführen.
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Finanzamt | |
15.01.25 | Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK) Dez. | Mi.
Der Sozialversicherungsbeitrag des Dienstgebers ist eine Abgabe, die Arbeitgeber zur Deckung der Kosten für die Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zahlen.
|
ÖGK | |
15.01.25 | Kommunalsteuer (KommSt) Dez. | Mi.
Die Kommunalsteuer ist eine lokale Steuer, die von Unternehmen auf Löhne und Gehälter erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden in Österreich festgesetzt. Die Einnahmen aus der Kommunalsteuer dienen der Finanzierung lokaler Infrastrukturprojekte und Dienstleistungen.
|
Gemeinde | |
31.01.25 | Meldung und Zahlung EU-OSS 4. Q. | Fr.
Die Zahlung der im Rahmen des EU-OSS anfallenden Umsatzsteuer hat auf das speziell für den EU-OSS vorgesehene Konto zu erfolgen! Zahlungen auf ein anderes Abgabenkonto können nicht berücksichtigt werden.
Diese Frist bleibt von der Verschiebung bei Feiertagen oder Wochenenden unberührt! |
Finanzamt | |
31.01.25 | Zusammenfassende Meldung (ZM) Dez. | Fr.
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein Bericht, den Unternehmen in der EU regelmäßig einreichen, um grenzüberschreitende Transaktionen von Waren und Dienstleistungen an das Finanzamt zu melden. Sie dient der Überwachung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs und der Bekämpfung von Steuerbetrug.
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Finanzamt | |
17.02.25 | Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Dez. / 4.Q. | Mo.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein Formular, das Unternehmen regelmäßig einreichen, um ihre erwarteten Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt zu melden. Es enthält Angaben über die Umsätze und Vorsteuerbeträge des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise monatlich oder vierteljährlich.
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Finanzamt | |
17.02.25 | Kammerumlage (KU1) 4. Q. | Mo.
Die Kammerumlage ist eine Abgabe, die Unternehmen in bestimmten Branchen in Österreich leisten, um die Ausgaben der Wirtschaftskammern zu decken. Sie wird je nach Unternehmensgröße und Branche erhoben und dient der Finanzierung von Interessenvertretung und Beratungsdiensten für Unternehmen.
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Finanzamt | |
17.02.25 | Dienstgeberbeitrag (DB) Jan. | Mo.
Der Dienstgeberbeitrag ist eine Abgabe, die Arbeitgeber in Österreich zahlen, um zur Finanzierung der Familienbeihilfe beizutragen. Er basiert auf den Löhnen der Arbeitnehmer und wird monatlich an das Finanzamt abgeführt.
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Finanzamt | |
17.02.25 | Dienstgeberzuschlag (DZ) Jan. | Mo.
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist eine zusätzliche Abgabe zur Finanzierung der Wirtschaftskammer.
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Finanzamt | |
17.02.25 | Lohnsteuer (L) Jan. | Mo.
Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, die Arbeitgeber vom Gehalt ihrer Arbeitnehmer abziehen und an das Finanzamt abführen.
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Finanzamt | |
17.02.25 | Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK) Jan. | Mo.
Der Sozialversicherungsbeitrag des Dienstgebers ist eine Abgabe, die Arbeitgeber zur Deckung der Kosten für die Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zahlen.
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ÖGK | |
17.02.25 | Kommunalsteuer (KommSt) Jan. | Mo.
Die Kommunalsteuer ist eine lokale Steuer, die von Unternehmen auf Löhne und Gehälter erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden in Österreich festgesetzt. Die Einnahmen aus der Kommunalsteuer dienen der Finanzierung lokaler Infrastrukturprojekte und Dienstleistungen.
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Gemeinde | |
17.02.25 | Einkommensteuer VZ (E) 1. Q. | Mo.
Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird. Sie wird von den Einkünften aus verschiedenen Quellen wie Arbeitseinkommen, Kapitalerträgen und Unternehmensgewinnen abgezogen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Einkommen und wird progressiv gestaffelt.
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Finanzamt | |
17.02.25 | Körperschaftsteuer VZ (K) 1. Q. | Mo.
Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die auf die Gewinne von juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften erhoben wird. Sie wird auf Basis des steuerpflichtigen Einkommens dieser Unternehmen berechnet.
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Finanzamt | |
17.02.25 | KFZ-Steuer (KFZ) 4. Q. | Mo.
Die KFZ-Steuer.
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Finanzamt | |
28.02.25 | Zusammenfassende Meldung (ZM) Jan. | Fr.
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein Bericht, den Unternehmen in der EU regelmäßig einreichen, um grenzüberschreitende Transaktionen von Waren und Dienstleistungen an das Finanzamt zu melden. Sie dient der Überwachung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs und der Bekämpfung von Steuerbetrug.
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Finanzamt | |
28.02.25 | Sozialversicherung (SVS) 1. Q. | Fr.
Die SVS-Beiträge sind die Beiträge, die Selbstständige an die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) in Österreich zahlen. Diese Beiträge decken verschiedene Sozialversicherungsleistungen wie Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung ab. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen und der Art der selbstständigen Tätigkeit.
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Finanzamt | |
28.02.25 | Lohnzettel (L) jährliche Meldung | Fr.
Nach Ablauf des Kalenderjahres müssen Sie als Arbeitgeberin/Arbeitgeber die Lohnzettel für die von Ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer per ELDA dem Finanzamt übermitteln.
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Finanzamt | |
17.03.25 | Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Jan. | Mo.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein Formular, das Unternehmen regelmäßig einreichen, um ihre erwarteten Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt zu melden. Es enthält Angaben über die Umsätze und Vorsteuerbeträge des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise monatlich oder vierteljährlich.
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Finanzamt | |
17.03.25 | Dienstgeberbeitrag (DB) Feb. | Mo.
Der Dienstgeberbeitrag ist eine Abgabe, die Arbeitgeber in Österreich zahlen, um zur Finanzierung der Familienbeihilfe beizutragen. Er basiert auf den Löhnen der Arbeitnehmer und wird monatlich an das Finanzamt abgeführt.
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Finanzamt | |
17.03.25 | Dienstgeberzuschlag (DZ) Feb. | Mo.
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist eine zusätzliche Abgabe zur Finanzierung der Wirtschaftskammer.
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Finanzamt | |
17.03.25 | Lohnsteuer (L) Feb. | Mo.
Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, die Arbeitgeber vom Gehalt ihrer Arbeitnehmer abziehen und an das Finanzamt abführen.
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Finanzamt | |
17.03.25 | Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK) Feb. | Mo.
Der Sozialversicherungsbeitrag des Dienstgebers ist eine Abgabe, die Arbeitgeber zur Deckung der Kosten für die Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zahlen.
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ÖGK | |
17.03.25 | Kommunalsteuer (KommSt) Feb. | Mo.
Die Kommunalsteuer ist eine lokale Steuer, die von Unternehmen auf Löhne und Gehälter erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden in Österreich festgesetzt. Die Einnahmen aus der Kommunalsteuer dienen der Finanzierung lokaler Infrastrukturprojekte und Dienstleistungen.
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Gemeinde | |
31.03.25 | Zusammenfassende Meldung (ZM) Feb. | Mo.
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein Bericht, den Unternehmen in der EU regelmäßig einreichen, um grenzüberschreitende Transaktionen von Waren und Dienstleistungen an das Finanzamt zu melden. Sie dient der Überwachung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs und der Bekämpfung von Steuerbetrug.
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Finanzamt | |
31.03.25 | Kommunalsteuerjahreserklärung (KommSt) | Mo.
Die Kommunalsteuer ist eine lokale Steuer, die von Unternehmen auf Löhne und Gehälter erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden in Österreich festgesetzt. Die Einnahmen aus der Kommunalsteuer dienen der Finanzierung lokaler Infrastrukturprojekte und Dienstleistungen.
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Gemeinde | |
15.04.25 | Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Feb. | Di.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein Formular, das Unternehmen regelmäßig einreichen, um ihre erwarteten Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt zu melden. Es enthält Angaben über die Umsätze und Vorsteuerbeträge des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise monatlich oder vierteljährlich.
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Finanzamt | |
15.04.25 | Dienstgeberbeitrag (DB) März | Di.
Der Dienstgeberbeitrag ist eine Abgabe, die Arbeitgeber in Österreich zahlen, um zur Finanzierung der Familienbeihilfe beizutragen. Er basiert auf den Löhnen der Arbeitnehmer und wird monatlich an das Finanzamt abgeführt.
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Finanzamt | |
15.04.25 | Dienstgeberzuschlag (DZ) März | Di.
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist eine zusätzliche Abgabe zur Finanzierung der Wirtschaftskammer.
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Finanzamt | |
15.04.25 | Lohnsteuer (L) März | Di.
Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, die Arbeitgeber vom Gehalt ihrer Arbeitnehmer abziehen und an das Finanzamt abführen.
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Finanzamt | |
15.04.25 | Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK) März | Di.
Der Sozialversicherungsbeitrag des Dienstgebers ist eine Abgabe, die Arbeitgeber zur Deckung der Kosten für die Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zahlen.
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ÖGK | |
15.04.25 | Kommunalsteuer (KommSt) März | Di.
Die Kommunalsteuer ist eine lokale Steuer, die von Unternehmen auf Löhne und Gehälter erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden in Österreich festgesetzt. Die Einnahmen aus der Kommunalsteuer dienen der Finanzierung lokaler Infrastrukturprojekte und Dienstleistungen.
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Gemeinde | |
20.04.25 | Ostersonntag | So.
Ostersonntag
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21.04.25 | Ostermontag | Mo.
Ostermontag
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30.04.25 | Meldung und Zahlung EU-OSS 1. Q. | Mi.
Die Zahlung der im Rahmen des EU-OSS anfallenden Umsatzsteuer hat auf das speziell für den EU-OSS vorgesehene Konto zu erfolgen! Zahlungen auf ein anderes Abgabenkonto können nicht berücksichtigt werden.
Diese Frist bleibt von der Verschiebung bei Feiertagen oder Wochenenden unberührt! |
Finanzamt | |
30.04.25 | Zusammenfassende Meldung (ZM) März | Mi.
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein Bericht, den Unternehmen in der EU regelmäßig einreichen, um grenzüberschreitende Transaktionen von Waren und Dienstleistungen an das Finanzamt zu melden. Sie dient der Überwachung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs und der Bekämpfung von Steuerbetrug.
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Finanzamt | |
30.04.25 | Meldung LuF Nebentätigkeiten (LuF) | Mi.
Die Einnahmen aus Nebentätigkeiten (Brutto-Einnahmen inkl. MwSt., ohne Berücksichtigung von Ausgaben) sind bis spätestens 30. April des folgenden Jahres der SVS zu melden.
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SVS | |
01.05.25 | Staatsfeiertag | Do.
Staatsfeiertag
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* Abgaben, die an einem Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder am 24. Dezember fällig werden, sind erst am nächsten Werktag zu entrichten (§ 210 Abs 3 BAO)
* mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch ohne Gewähr
Montag | 08:00 - 17:00 |
Dienstag | 08:00 - 17:00 |
Mittwoch | 08:00 - 17:00 |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 |
Freitag | 08:00 - 12:00 |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
17.04.24
Energiekostenzuschuss IIBeginnend mit 02. April 2024 wird über einen Zeitraum von drei Wochen jedes zur Abrechnung berechtigte Unternehmen per E-Mail über den individuellen Abrechnungszeitraum verständigt. Zwischen dieser Verständigung und dem Beginn der Abrechnungsmöglichkeit liegen mindestens sieben Kalendertage. Der Zeitraum für die Abrechnung beträgt mindestens vier Wochen. Die ersten Zeitfenster starten am 15. April 2024 und die letzten Zeitfenster enden spätestens am 06. Juni 2024.
Für eine Abrechnung berechtigt sind gemäß Förderungsrichtlinie jene Unternehmen, die in der Förderungsperiode 1 einen Zuschuss erhalten haben.
Mindestens eine Woche im Voraus wird jedes zur Abrechnung berechtigte Unternehmen per E-Mail über den individuellen Abrechnungszeitraum informiert.
Sobald das Zeitfenster für die Abrechnung geöffnet ist, kann nach erfolgtem Log-in im aws Fördermanager bei dem entsprechenden Projekt unter „Bearbeiten“ die Funktion „Abrechnen“ ausgewählt werden.
Für die Abrechnung ist die Einbindung einer externen Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung/Bilanzbuchhaltung in jedem Fall erforderlich, um vor Durchführung der Abrechnung den Feststellungsbericht zu erstellen.
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11.04.24
Arbeitnehmerveranlagung 2023Auch für lohnsteuerpflichtige Einkünfte kann es (nach Ablauf des Kalenderjahres) zu einer „Veranlagung“ kommen. Das heißt, das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer neu und stellt sie der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer gegenüber, wobei sich für den Arbeitnehmer zumeist eine Gutschrift ergibt. Zur Gutschrift kommt es, wenn Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Absetzbeträge, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, im Rahmen der Veranlagung abgezogen werden. Gutschriften ergeben sich idR auch, wenn die monatlichen Bezüge unterschiedlich hoch waren oder wenn der Arbeitnehmer nur während eines Teiles des Jahres Einkünfte bezogen hat. Anhängig vom Sachverhalt kann es auch zu einer Nachzahlung kommen.
Es gibt drei Formen der Veranlagung: die antragslose Veranlagung, die Antragsveranlagung und die Pflichtveranlagung.
Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
Stellt der Arbeitnehmer keinen Antrag auf Veranlagung für das Jahr 2023 (und liegen nicht die Voraussetzungen einer Pflichtveranlagung vor), führt das Finanzamt die so genannte „antragslose Arbeitnehmerveranlagung“ für das Jahr 2023 durch, wenn
- der Arbeitnehmer im Jahr 2023 keine anderen Einkünfte als nichtselbstständige Einkünfte bezogen hat und
- die Veranlagung zu einer Steuergutschrift führt.
Bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung kann das Finanzamt nur jene Informationen berücksichtigen, die ihm bereits vorliegen (zB die dem Finanzamt elektronisch übermittelten Bestätigungen über Spenden an begünstigte Vereine und über Kirchenbeiträge).
Antragsveranlagung
Bis zum Ablauf von fünf Jahren kann der Arbeitnehmer einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung stellen, für das Jahr 2023 somit bis Ende 2028. Im Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung kann der Steuerpflichtige Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Absetzbeträge geltend machen (siehe unten).
Sollte die Antragsveranlagung ausnahmsweise zu einer Steuernachzahlung führen, dann kann der Antrag (mittels Einbringung einer Beschwerde) zurückgezogen und damit die Nachzahlung vermieden werden.
TIPP: Vor der endgültigen Einreichung der Steuererklärungen zur Antragsveranlagung via FinanzOnline empfiehlt es sich, dort eine Vorabberechnung durchzuführen. Sollte diese zu einer Nachzahlung führen, so kann von der freiwilligen Einreichung abgesehen werden, was eine Beschwerdeerhebung erspart.
Pflichtveranlagung
Übersteigt das Einkommen des Arbeitnehmers im Jahr 2023 den Betrag von € 12.756, muss eine Steuererklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (Pflichtveranlagung) insbesondere dann eingereicht werden, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
· neben den lohnsteuerpflichtigen Einkünften wurden andere Einkünfte (zB aus Vermietung) bezogen, die € 730 übersteigen,
· es wurden zumindest zeitweise gleichzeitig von zwei oder mehreren Arbeitgebern lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen,
· bei der laufenden Lohnverrechnung wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag, der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag oder der Pensionistenabsetzbetrag gewährt, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen,
- es wurde zu Unrecht ein zu hohes Pendlerpauschale berücksichtigt,
- es wurde zu Unrecht ein steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung bezogen,
- es wurde zu Unrecht ein Familienbonus plus gewährt,
- bei der Lohnverrechnung wurde ein Freibetragsbescheid berücksichtigt,
- es wurde ein zu hohes Homeoffice-Pauschale steuerfrei belassen,
- mehr als € 3.000 Teuerungsprämie bzw Mitarbeitergewinnbeteiligung wurden steuerfrei behandelt,
- eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel wurde steuerfrei zur Verfügung gestellt, obwohl die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nicht vorlagen.
NEU ab 2023
- Sportvereinigungen haben an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) pauschale Reiseaufwandsentschädigungen steuerfrei ausbezahlt, es lagen aber die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nicht vor.
Hinweis: Wenn der Arbeitnehmer nicht steuerlich vertreten ist, muss die Steuererklärung 2023 entweder bis Ende Juni 2024 elektronisch (über FinanzOnline) oder bereits bis Ende April 2024 schriftlich eingereicht werden. Arbeitnehmerveranlagungen sind nicht von der Quotenregelung umfasst.
Welche Ausgaben können abgezogen werden?
Bei der Antragsveranlagung und der Pflichtveranlagung können Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Werbungskosten:
- Kosten für typische Arbeitskleidung (zB Arbeitsmantel, Monteuranzug, Stützschuhe und Stützstrümpfe bei stehenden Berufen).
- Homeoffice-Pauschale: Der Arbeitgeber kann bis zu € 3 pro Homeoffice-Tag als Homeoffice-Pauschale steuerfrei auszahlen (maximal für 100 Tage pro Jahr). Zahlt der Arbeitgeber kein Homeoffice-Pauschale oder weniger als € 3 pro Homeoffice-Tag, wird die Differenz bei der Arbeitnehmerveranlagung als Teil der Werbungskosten berücksichtigt. Dies erfolgt automatisch, wenn der Arbeitgeber die Homeoffice-Tage im Lohnzettel eingetragen hat. Eine eigenständige Nachmeldung ist nicht möglich.
- Arbeitnehmer, die an mindestens 26 Tagen im Homeoffice gearbeitet haben, können auch Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar (Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) bis zu € 300 pro Jahr als Werbungskosten geltend machen. Zusätzlich können sie Ausgaben für digitale Arbeitsmittel (Computer, Drucker, Router, etc) – diese allerdings gekürzt um ein vom Arbeitgeber steuerfrei ausbezahltes Homeoffice-Pauschale – geltend machen.
- Kosten für ein eigenes steuerliches Arbeitszimmer samt beruflicher Einrichtung (AfA, anteilige Miete, Betriebskosten) können dann geltend gemacht werden (etwa bei Heimarbeitern oder Heimbuchhaltern), wenn das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung ausschließlich für den Beruf verwendet wird, den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet und nicht ohnedies beim Arbeitgeber ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
- Kosten für Fortbildung und Umschulung sowie Fachliteratur.
- Reisekosten für beruflich veranlasste Reisen. Verwendet der Arbeitnehmer dafür sein privat finanziertes Öffi-Ticket (Klimaticket), so kann er für die beruflichen Fahrten die fiktiven Kosten für das günstigste öffentliche Verkehrsmittel geltend machen.
- Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann ab einer Strecke von 20 km (falls das öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, bereits ab einer Strecke von 2 km) das Pendlerpauschale angesetzt werden. Dabei kommen für Jänner bis Juni 2023 noch erhöhte Beträge zum Ansatz. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten eines Öffi-Tickets (Wochen-, Monats- oder Jahreskarte), wird das absetzbare Pendlerpauschale um den Betrag dieser Kostenübernahme gekürzt.
- Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten: Ist der Beschäftigungsort vom Familienwohnsitz zu weit entfernt, um täglich nach Hause fahren zu können (jedenfalls bei einer Entfernung von über 80 km), und wird daher eine Zweitwohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes benötigt, sind die Kosten dieser Zweiwohnung absetzbar. Weiters können dann Kosten für die Fahrten zwischen dem Zweitwohnsitz und dem Familienwohnsitz bis zum Betrag von € 306 pro Monat abgesetzt werden.
SONDERAUSGABEN sind im Gesetz einzeln aufgezählte Ausgaben des Privatbereichs. Dazu gehören Spenden an begünstigte Einrichtungen sowie Kirchenbeiträge, ebenso der Nachkauf von Versicherungszeiten (Schul- und Studienzeiten) sowie Steuerberatungskosten.
Seit 2022 können Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden pauschal als Sonderausgaben abgesetzt werden (zB Dämmung von Außenwänden oder Decken, Austausch von Fenstern). Gleiches gilt für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem (zB Umstellung von Öl- oder Kohleheizung oder Nachtspeicherofen auf Fernwärme oder Holzzentralheizung oder Wärmepumpe). Voraussetzung ist, dass hierfür nach dem 31.3.2022 ein Ansuchen um eine Bundesförderung eingereicht worden ist und die Förderung nach dem 30.6.2022 ausbezahlt worden ist.
Die Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung müssen (nach Abzug der Förderung) den Betrag von € 4.000 übersteigen, jene für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems den Betrag von € 2.000. Im Kalenderjahr der Auszahlung der Förderung und in den folgenden vier Kalenderjahren wird dann jeweils automatisch bei der Veranlagung ein Pauschalbetrag von € 800 bzw € 400 als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN sind zwangsläufige Ausgaben, die sich aus dem Privatbereich des Steuerpflichtigen ergeben (zB Krankheitskosten, Hörgerät, Zahnersatz, Kosten einer Diätverpflegung, Katastrophenschäden, etc).
- Grundsätzlich sind außergewöhnliche Belastungen um einen Selbstbehalt (= Prozentsatz des Einkommens) zu kürzen, bevor sie steuerlich berücksichtigt werden. Kosten für die auswärtige Berufsausbildung der Kinder werden mit Pauschalbeträgen berücksichtigt.
- Aufwendungen aufgrund einer Behinderung werden ab einer Erwerbsminderung von 25% ohne Abzug eines Selbstbehalts als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt. Dabei sind zusätzlich zu den Pauschalbeträgen die tatsächlichen Kosten für die erforderlichen Hilfsmittel (zB rollstuhlgerechte Adaptierung der Wohnung) und Heilbehandlungen abziehbar.
- Aufwendungen für ein Pflegeheim (Pflegestation eines Seniorenheims) sind außergewöhnliche Belastung, wenn Pflegebedürftigkeit gegeben ist, was jedenfalls ab der Pflegestufe 1 ohne weitere Prüfung angenommen wird.
Absetzbeträge
Bei der Veranlagung können auch bislang noch nicht berücksichtige Absetzbeträge von der Steuer abgezogen werden, insbesondere Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Familienbonus plus, Verkehrsabsetzbetrag. Dazu kommen:
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen (im Jahr 2023) unter € 25.774 erhalten zum Verkehrsabsetzbetrag von € 421 (bzw zum erhöhten Verkehrsabsetzbetrag bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale) einen Zuschlag von bis zu € 684. Dieser Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag ist nur im Rahmen der Veranlagung zu berücksichtigen.
- Einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind, das nicht zu seinem Haushalt gehört, den gesetzlichen Unterhalt leistet (zB nach einer Trennung der Eltern), steht bei der Veranlagung für 2023 ein Unterhaltsabsetzbetrag von € 31, für das zweite Kind € 47 und für jedes weitere Kind € 62 monatlich zu. Die Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages erfolgt nur im Veranlagungsverfahren. Steht der Unterhaltsabsetzbetrag zu, kann der Unterhaltspflichtige auch einen (halben) Familienbonus plus geltend machen.
Negativsteuer bei der Veranlagung von niedrigem Einkommen
Ist das Einkommen so niedrig, dass sich eine Einkommensteuer von Null ergibt, kann die Veranlagung (zusätzlich zur Rückzahlung der einbehaltenen Lohnsteuer) zu Gutschriften führen:
- Insoweit sich durch den Abzug der Steuerabsetzbeträge von der Tarif-Einkommensteuer ein Betrag unter Null errechnet, wird ein Betrag in Höhe des zustehenden Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages (für 2023: € 520) als Gutschrift ausgezahlt.
- Ergibt sich bei Arbeitnehmern oder Pensionisten durch den Abzug der Steuerabsetzbeträge von der Tarif-Einkommensteuer ein Betrag unter Null, werden bestimmte Prozentsätze der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge bei der Veranlagung als Gutschrift zurückerstattet.
- Kindermehrbetrag: Alleinverdienenden oder alleinerziehenden Steuerpflichtigen mit niedrigem Einkommen, die Kinderbetreuungsgeld / Wochengeld / Pflegekarenzgeld bezogen haben oder zumindest 30 Tage berufstätig waren, steht im Rahmen der Veranlagung die Auszahlung eines Kindermehrbetrages von bis zu € 550 pro Kind als Gutschrift zu.
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11.04.24
Update Frühjahrslegistik 2024Seit Wochen medial viel diskutiert wurden die Änderungen der bis Anfang April 2024 beschlossenen Regelungen über einen Investitionszuschuss bei umsatzsteuerbefreiten Photovoltaikanlagen, Kirchenbeitragserhöhung und über das Konjunkturpaket „Wohnbau und Bauoffensive“.
Investitionszuschuss bei umsatzsteuerbefreiten Photovoltaikanlagen
Für umsatzsteuerbefreite Photovoltaikanlagen kann grundsätzlich kein Investitionszuschuss beantragt werden. Dies führt dazu, dass vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe für den Ankauf einer umsatzsteuerbefreiten Photovoltaikanlage keinen Investitionszuschuss erhalten, obwohl diese Betriebe von der Umsatzsteuerbefreiung nicht profitieren. Aus diesem Grund wird eine Anpassung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz vorgesehen, sodass vorsteuerabzugsberechtige Betriebe in diesem Fall einen Investitionszuschuss beantragen können.
Kirchenbeitrag wird auf € 600 erhöht
„Kirchen und Religionsgemeinschaften tragen – gerade in Krisenzeiten – bedeutend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander bei.“ Aus diesem Grund wurde vom Gesetzgeber die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe von derzeit maximal € 400 auf € 600 erhöht. Die erhöhte Absetzbarkeitsgrenze gilt erstmals für die Veranlagung 2024.
Freigrenze für Sonderzahlungen erhöht
Durch das nun alljährlich zu erlassende Progressionsabgeltungsgesetz wurde die kalte Progression für das Jahr 2024 im Einkommensteuertarif berücksichtigt. Nicht erhöht wurde die Freigrenze bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen (zB Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Mit Beschluss vom 14.3.2024 wurde diese Freigrenze von derzeit € 2.100 auf € 2.447 erhöht. Liegt das Jahressechstel unter dieser Freigrenze (Bagatellregelung), so unterbleibt eine Versteuerung der sonstigen Bezüge zur Gänze.
Die damit zusammenhängende Einschleifregelung der Freigrenze wurde von € 2.000 auf € 2.330 angehoben. Liegt das Jahressechstel über der Freigrenze und bis zu € 25.000, so darf die Steuer maximal 30% der um € 2.330 (bisher € 2.000) reduzierten Bemessungsgrundlage betragen.
Diese höheren Freigrenzen gelten bereits für die Veranlagung des Kalenderjahrs 2024. Wurden diese bei der Lohnverrechnung noch nicht berücksichtigt, so hat der Dienstgeber eine Aufrollung bis zum 30.6.2024 durchzuführen, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten dazu vorliegen.
Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive"
Aufgrund der hohen Inflation und der hohen Zinsen wird ein Konjunkturrückgang der Baubranche prognostiziert. Um diesen Konjunktureinbruch abzufangen, wurde mit Ministerratsbeschluss vom 28.2.2024 ein Paket geschnürt, welches diverse steuerliche Erleichterungen und Fördermaßnahmen beinhaltet. Mit 20.3.2024 wurden erste Teile dieses Konjunkturpakets im Nationalrat verabschiedet, weitere Teile folgten am . Nachfolgend möchten wir Ihnen einzelne Punkte dieses Konjunkturpakets darstellen:
- Befristete erhöhte Absetzung für die Abschreibung bei Wohngebäuden: Seit dem Veranlagungsjahr 2020 gibt es für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt wurden, die Möglichkeit einer beschleunigten Abschreibung. Diese beschleunigte Abschreibung führt zu einer Verdreifachung des normalen Abschreibungssatzes bei Wohngebäuden (1,5%) im ersten Jahr der Anschaffung (4,5%) sowie zu einer Verdoppelung im Folgejahr (3%). Diese Begünstigung wird nun befristet und nur für die Herstellung neuer Wohngebäude ausgebaut. Bei Wohngebäuden, welche nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2027 fertiggestellt werden, besteht die Möglichkeit für die ersten drei Jahre die dreifache AfA (4,5%) geltend zu machen. Zusätzlich dazu gilt für das Jahr der Fertigstellung, unabhängig vom Fertigstellungszeitpunkt, die Regelung der Halbjahresabschreibung nicht, sodass im Fertigstellungsjahr immer eine Ganzjahresabschreibung geltend gemacht werden kann. Diese Erleichterung gilt nur für Wohngebäude, die zumindest dem „Gebäudestandard Bronze“ entsprechen.
- Verbesserte Abschreibungsmöglichkeit bei klimafreundlichen Herstellungsmaßnahmen: Herstellungsmaßnahmen eines Wohngebäudes sind grundsätzlich auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben. Bestimmte Herstellungsmaßnahmen sind jedoch beschleunigt auf 15 Jahre abzusetzen. Diese beschleunigte Abschreibung von Herstellungsmaßnahmen wird auf solche Maßnahmen erweitert, für welche eine Förderung des Bundes gemäß dem 3. Abschnitt des Umweltfördergesetzes ausbezahlt wird. Wird keine Förderung für die durchgeführten Herstellungsmaßnahmen ausbezahlt, aber kann plausibel dargelegt werden, dass für diese Herstellungsmaßnahmen die Fördervoraussetzungen vorgelegen haben, so kann die beschleunigte Abschreibung dennoch gewährt werden.
- Ökozuschlag für Gebäude: Seit der „ökosozialen Steuerreform“ gibt es für Privatpersonen die Möglichkeit, thermisch-energetische Gebäudeinvestitionen (zB Heizkesseltausch) unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend zu machen. Für genau diese Investitionen wurde ein Ökozuschlag in Höhe von 15% der Investitionskosten für Vermieter geschaffen. Begünstigte Investitionen sind zum Beispiel die Dämmung von Außenwänden, der Fenstertausch, die Umstellung auf eine Wärmepumpe oder die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses mit dem Ziel, die Energie- und Wärmeeffizienz des Gebäudes zu verbessern. Folgende Eckpunkte sind dabei zu beachten:
- 15% der Investitionskosten können als zusätzlicher fiktiver steuerlicher Aufwand (Betriebsausgabe oder Werbungskosten) geltend gemacht werden.
- Der Zuschlag steht nur für zu Wohnzwecken vermietete Gebäude zu.
- Bei betrieblichen Einkünften steht der Zuschlag nur für das Jahr 2024 und 2025 zu.
- Bei außerbetrieblichen Einkünften steht der Ökozuschlag für die Aufwendungen zu, welche in den Kalenderjahren 2024 und 2025 anfallen. Werden die Aufwendungen verteilt berücksichtigt, kann der Zuschlag entweder zur Gänze sofort oder entsprechend der Verteilung berücksichtigt werden.
Abschaffung von Nebengebühren für das Eigenheim:
Um die Anschaffung eines Eigenheims wieder leistbarer zu machen, hat die Bundesregierung gewisse Gebühren unter speziellen Voraussetzungen temporär ausgesetzt. Dabei geht es um die Eintragungsgebühr des Eigentums im Grundbuch sowie damit im Zusammenhang stehende Eintragungen von Pfandrechten. Die Voraussetzungen dafür sind wie folgt:
- Das Gebäude auf der Liegenschaft wird zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses des einzutragenden Eigentümers verwendet.
- Die Befreiung des einzutragenden Pfandrechts steht nur zu, wenn das Darlehen zu mehr als 90% für den Erwerb, die Errichtung oder Sanierung eines begünstigten Eigenheims verwendet wird.
- Das Rechtsgeschäft muss nach dem 31.3.2024 abgeschlossen sein und der Antrag auf Eintragung muss im Zeitraum vom 1.7.2024 bis zum 30.6.2026 gestellt werden.
- Im Grundbuchsantrag muss diese Befreiung beantragt werden.
- Die Befreiung besteht bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 500.000. Bei einer Bemessungsgrundlage zwischen € 1 und € 1.999.999 ist die Gebühr nur für den € 500.000 überschießenden Teil zu entrichten. Ab einer Bemessungsgrundlage von € 2.000.000 besteht keine Gebührenbefreiung. Die maximal mögliche Gebührenersparnis beträgt € 11.500. Das sind 1,1% für die Eintragung des Eigentumsrechts und 1,2% für das Pfandrecht von der Bemessungsgrundlage von € 500.000.
Das „dringende Wohnbedürfnis“ wird mit der Vorlage der Bestätigung der Meldung als Hauptwohnsitz und durch den Nachweis der Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes nachgewiesen. Bei Ankauf eines neuen Gebäudes ist dieser Nachweis mit dem Grundbuchsantrag gleichzeitig einzubringen. Bei Sanierung bzw Herstellung eines Gebäudes sind diese Nachweise innerhalb von 3 Monaten nach der Übergabe oder Fertigstellung längstens binnen 5 Jahren beim Grundbuch nachzureichen.
Achtung: Fällt innerhalb von 5 Jahren ab Bezugszeitpunkt, Übergabe oder Fertigstellung das Eigentumsrecht an der Immobilie oder das dringende Wohnbedürfnis weg, so müssen die Gebühren nachträglich entrichtet werden. Diese Änderung der Verhältnisse muss dem Grundbuchsgericht innerhalb von 6 Monaten angezeigt werden.
- Förderdarlehen:
Die Bundesländer werden ermächtigt ein Darlehen über die Bundesfinanzierungsagentur für Zwecke der Wohnbauförderung im Volumen von € 500 Millionen aufzunehmen. Die Bundesländer dürfen damit Wohnbaudarlehen an natürliche Personen iHv maximal € 200.000 pro Person mit einer maximalen Verzinsung von 1,5% pa in den Jahren 2024 und 2025 vergeben. Die Förderlaufzeit (Darlehenslaufzeit) darf 30 Jahre nicht überschreiten und es müssen antispekulative Maßnahmen für mindestens 25 Jahre ab Abschluss des Fördervertrags enthalten sein.
- Aufstockung des Wohnschirms:
Dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden für das Jahr 2024 weitere € 60 Millionen für Unterstützungsmaßnahmen wie zB Delogierungsprävention, Wohnungssicherung und Energieunterstützung zur Verfügung gestellt.
- Verlängerung des Prognosezeitraums für Liebhaberei
Im Zuge einer Liebhabereiüberprüfung von Vermietungen wird ein absehbarer Zeitraum von 20 (kleine Vermietung) bis 25 Jahren (große Vermietung) betrachtet. Um die negativen Entwicklungen der Immobilienbranche der letzten Jahre abzufedern, werden diese Zeiträume jeweils um 5 Jahre verlängert.
- Neue Abgaben bzw Steuern der Bundesländer möglich [noch nicht beschlossen]:
Durch eine Kompetenzänderung im Volkswohnungswesen sollen die Bundesländer befähigt werden – im Bereich der Wohnraummobilisierung – neue Abgaben bzw Steuern zu erheben (zB Freizeitwohnungs-, Nebenwohnsitz- und Leerstandsabgabe).
- Handwerkerbonus PLUS [noch nicht beschlossen]
Ähnlich dem bereits bestehenden Reparaturbonus (www.reparaturbonus.at) sieht die Regierung den Handwerkerbonus PLUS vor, wobei bis zu 20% an Handwerksleistungen pro Jahr und Person gefördert werden. Förderbare Handwerksleistungen müssen im Zusammenhang mit Renovierungs-, Erhaltungs-, Modernisierungsmaßnahmen sowie Wohnraumschaffung von privatem Wohnraum stehen.
Achtung: Der Handwerkerbonus wird nur einmal pro Person und pro Jahr zur Verfügung stehen.
- Wohnraum-Bau-Offensive [noch nicht beschlossen]
Der Bund plant den Ländern einen Zweckzuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen. Dieser Zuschuss soll für leistbares Eigentum, leistbare Miete sowie für Sanierungen verwendet werden. Dabei sollen rund 10.000 neue Mietwohneinheiten sowie rund 10.000 leistbare Eigentumswohneinheiten geschaffen werden und rund 5.000 Wohneinheiten saniert werden. Der Zweckzuschuss wird für die Jahre 2024 bis 2026 im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die Länder aufgeteilt und kann gemeinnützigen Wohnbauträgern sowie gewerblichen Bauträgern gewährt werden, wenn diese sich langfristig (50 Jahre) an günstige Mieten binden. Für Wohneinheiten, die mit Mitteln dieses Zweckzuschusses gefördert werden, wird die Spekulationsfrist von 15 Jahren auf 25 Jahre ausgedehnt.
- Sonderprogramm Energieeffizienztopf des Umweltförderungsgesetzes [noch nicht beschlossen]
Für die Jahre 2024 und 2025 sollen jeweils € 120 Millionen für die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäuden für Vermieterinnen und Vermieter mit Miete nach dem Kostendeckungsprinzip zur Verfügung gestellt werden.
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11.04.24
Sachbezugsregelung zu FixzinsdarlehenSachbezugsregelung zu Fixzinsdarlehen
Aufgrund der rasant angestiegenen Zinsen wurde bereits am 20.12.2023 die Sachbezugswerteverordnung novelliert. Für Arbeitgeberdarlehen oder Gehaltsvorschüsse, welche einen fixen Sollzinssatz vereinbart haben (oder zinslos sind), gilt ab 1.1.2024 Folgendes:
- Als Referenzzinssatz ist der von der Österreichischen Nationalbank für den Monat des Abschlusses des Darlehensvertrages veröffentlichte „Kreditzinssatz im Neugeschäft an private Haushalte für Wohnbau mit anfänglicher Zinsbindung über zehn Jahre“, der um 10% vermindert wird, anzusetzen.
- Der ermittelte Referenzzinssatz ist für den gesamten Zeitraum des Darlehens maßgeblich.
- Die Differenz zwischen dem Referenzzinssatz und dem tatsächlich vereinbarten Zinssatz ist als Zinsvorteil aus dem Arbeitsverhältnis als Sachbezug anzusetzen.
- Wenn das Datum des Abschlusses des Darlehensvertrags nicht verfügbar oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann, kann das Datum der Anlage des Darlehenskontos als Ausgangspunkt für die Ermittlung des Referenzzinssatzes herangezogen werden.
- Sollte der Zinssatz für die Berechnung des Sachbezugs im Zeitpunkt der Abrechnung noch nicht endgültig vorliegen, kann ersatzweise der zuletzt veröffentlichte Zinssatz verwendet werden. Sobald der Zinssatz des Abschlussmonats vorliegt, muss der Sachbezug berichtigt werden.
- Bei Kreditaufstockungen ist der Monat für die Aufstockungsvereinbarung maßgeblich für den Referenzzinssatz des Aufstockungsbetrags. Der ursprüngliche Darlehensbetrag bleibt beim alten Referenzzinssatz.
- Die Rechtslage ab 1.1.2024 gilt nur für Darlehensverträge, die nach dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden.
TIPP: Diese Änderung der Verordnung hat zu Gunsten der Arbeitnehmer zur Folge, dass in der Vergangenheit während der Niedrigzinsphase zu einem Fixzinssatz oder zinslos gewährte Arbeitgeberdarlehen jetzt trotz Beibehaltung der günstigen Konditionen zu einem niedrigen Sachbezug führen.
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11.04.24
Anhebung der Slowakischen Quellensteuer auf 10%Die in Österreich und der Slowakei unterschiedliche Einordnung der steuerlichen Einkünfte einer slowakischen Kommanditgesellschaft (KS) – sogenannte „hybride Gesellschaftsform“ – führt dazu, dass Gewinnausschüttungen an eine österreichische natürliche Person als Kommanditist nicht dem progressiven Einkommensteuertarif in Österreich unterliegen.
- Die KS wird in der Slowakei als Kapitalgesellschaft eingestuft, deren Gewinne mit 21% slowakische Körperschaftsteuer zu versteuern sind. Aus österreichischer Sicht stellt die KS eine Personengesellschaft und DBA-rechtlich eine Betriebstätte dar. Daher sind die Gewinne in der Slowakei zu versteuern. In Österreich sind diese Einkünfte des Kommanditisten unter Progressionsvorbehalt steuerfrei.
- Die slowakische Finanz belegt Ausschüttungen einer KS an nicht in der Slowakei ansässige natürliche Personen mit einer Quellensteuer, die seit 1.1.2024 auf 10% (bisher 7%) angehoben wurde. Mangels DBA-rechtlicher Vermeidung bzw Anrechnung wird diese zum Kostenfaktor.
- Dennoch rechnet sich dieses Modell. Auf Gewinnausschüttungen einer slowakischen KS fallen nunmehr 28,9% (=21% slowakische KöSt und 10% slowakische Quellensteuer) an Steuerbelastung an. Im Vergleich zur Gesamtsteuerbelastung einer Ausschüttung durch eine als juristische Person eingestufte Gesellschaft 44,75% (=23% österreichische KöSt plus 27,5% Kapitalertragsteuer). Damit beträgt die Differenz 15,275 Prozentpunkte, was das KS-Modell weiterhin steuerlich attraktiv macht.
Achtung: An die Qualifikation als Personengesellschaft bzw Betriebsstätte werden relativ strenge Anforderungen gestellt. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt in Österreich zum Tragen kommen. Das gilt insbesondere für die Anforderung, dass nur aufgrund einer manifesten, operativen Tätigkeit in der Slowakei die Einkünfte der Betriebsstätte zurechenbar sind. Dies gelingt nur, wenn unter Weglassen des Mitnahmeeffekts der Steuerersparnis die Tätigkeit in der Slowakei plausible erscheint, also stichhaltige außersteuerliche Gründe vorliegen.
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11.04.24
Herabsetzungsantrag für neue Mindest-KÖStMit dem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2023 wurde das Mindeststammkapital für eine GmbH auf € 10.000 herabgesetzt. Die daraus resultierende Mindestkörperschaftsteuer beträgt € 125 pro Kalendervierteljahr. Entgegen anderslautender Information noch Ende 2023 sieht das BMF keine gesetzliche Grundlage für eine amtswegige oder rückwirkende automatisierte Herabsetzung der VZ-Bescheide. Daher wurden die KÖSt-Vorauszahlungen basierend auf der alten Mindestkörperschaftsteuer vorgeschrieben.
Für die Berücksichtigung der ab 2024 geltenden geringeren Mindest-KÖSt ist daher noch ein Herabsetzungsantrag bis 30.9.2024 zu stellen.
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11.04.24
Änderung für Dienstzettel bzw. DienstvereinbarungenDie Novellierung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) bringt Änderungen bei der Ausstellung von Dienstzetteln und auch schriftlichen Dienstverträgen mit sich. Von vermutlich gravierender Tragweite ist die zwingende arbeitsrechtliche Bestimmung des § 11b AVRAG „Aus-, Fort- und Weiterbildung“. Diese besagt, dass wenn auf Grund eines Gesetzes oder Kollektivvertrags oder des Arbeitsvertrages eine bestimmte Aus-, Fort- oder Weiterbildung Voraussetzung für die Ausübung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit ist, so
- ist die Teilnahme des Arbeitnehmers an dieser Aus-, Fort- oder Weiterbildung zwingend Arbeitszeit, und
- sind die Kosten für diese Aus-, Fort- oder Weiterbildung zwingend vom Arbeitgeber zu tragen.
Die Neuerungen gelten für alle Dienstverhältnisse, die ab dem 28. März 2024 beginnen und begründen sich in der Umsetzung der RL (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen.
TIPP: Es kommt also darauf an, ob die arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit eine laufende Fortbildung bzw eine Aus- oder Weiterbildung sachnotwendig macht.
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11.04.24
Höchstgerichtliche Entscheidungen- Fiktive Anschaffungskosten bei Beginn der Gebäudevermietung
Wird ein Gebäude des Altvermögens „erstmals“ vermietet, kommen als Bemessungsgrundlage für die AfA die „fiktiven Anschaffungskosten“ zum Vermietungsbeginn zum Ansatz. Eine „erstmalige“ Verwendung zur Erzielung von Einkünften liegt aber bereits dann nicht mehr vor, wenn das Gebäude unentgeltlich erworben und vom Rechtsvorgänger früher einmal vermietet worden ist. In einem solchen Fall muss also die AfA von den (niedrigen) historischen Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers berechnet werden. (Großzügiger allerdings derzeit EStR Rz 6432).
- Nichtselbständige Einkünfte des Geschäftsführers aus rechtswidrigen Handlungen
Eignet sich der bei der GmbH angestellte Geschäftsführer durch Untreuehandlungen gegenüber der GmbH (und „kick-back-Zahlungen“) rechtswidrig Gelder der GmbH an, so zählt auch diese Bereicherung zu den nichtselbständigen Einkünften des Geschäftsführers. Dafür kann ihm bei der Veranlagung Einkommen-steuer vorgeschrieben werden.
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08.02.24
KlientenINFO Neuerungen 2024Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1. Einkommensteuerliche Neuerungen 2024
2. Änderung in der Sozialversicherung 2024
3. Neue lohnsteuerliche Regelungen
4. Energiekostenzuschuss für NPO
5. Höchstgerichtliche Entscheidungen
6. Splitter 1/2024
7. Termine Februar und März 2024
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19.12.23
KirchenbeitragAb dem nächsten Jahr können Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften von bis zu 600 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Damit kommt es ab 2024 im Vergleich zur bisherigen Rechtslage zu einer Erhöhung von 200 Euro. Das ist insbesondere in Hinblick auf die angekündigte Erhöhung des Kirchenbeitrags ein wichtiger Schritt gegen die Inflation.
Die Gesetzesänderung ist erstmalig in der Veranlagung für das Kalenderjahr 2024 anzuwenden.
13.12.23
KinderbetreuungsgeldDie Zuverdienstgrenze zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wird ab 2024 auf 8.100 Euro statt vorher 7.800 Euro angehoben. Diese Änderung war nötig, damit die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze nicht zu einer Rückzahlung des Kinderbetreuungsgelds führt.
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07.12.23
KlientenINFO - Ausblick auf 2024Inhaltsverzeichnis
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1. Steuerliche Änderungen - Ausblick auf 2024
1.1 Einkommensteuer
1.2 Erhöhung Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte
1.3 Umsatzsteuer
1.4 Weitere veränderliche Werte
1.5 ORF-Beitrag
2. Ausweitung der Spendenbegünstigung
3. Energiekostenzuschuss II – Richtlinie veröffentlicht
4. Splitter
4.1 Globale Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Pillar 2)
4.2 Senkung der Mindestkörperschaftsteuer ab 1.1.2024
4.3 Einlagen von Grundstücken in eine Personengesellschaft
5. Aktuelle Höchstgerichtliche Entscheidung
6. Last Minute - 31.12.2023
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